AGB‘s
Stornoregelungen:
Die Buchungssumme und Stornogebühr variiert je nach Hüttentour pro Person. Bis 10 Tage vor Tour Beginn, erhalten Sie die gesamte Buchungssumme vollständig auf Ihr Konto, binnen 7 Tage, zurück überwiesen.
Bei Rücktritt innerhalb der 10 Tage vor dem Termin müssen leider Stornogebühren an die Hütten abgetreten werden, mit der angegebenen Anzahlung sind die Stornokosten komplett abgesichert und wird somit bei Stornierung einbehalten. Falls komplett bezahlt, erhalten Sie den Differenzbetrag, binnen 7 Tagen auf das von Ihnen angegebene Konto zurück.
Bei Schlechtwetterbedingungen*, welche die Hüttenanreise aufgrund höherer Gewalt unmöglich macht, beispielsweise durch Murenabgänge, Lawinengefahr oder Gewitter, wird eine Ausfallsentschädigung anteilig zurück überwiesen. Die mindest Teilnehmerzahl muss erfüllt sein, andernfalls wird 1 Monat vor Tourenbeginn die Tour vom Wanderführer abgesagt. Dies gilt ebenso bei einem Ausfall des Wanderführers, sofern kein gleichwertiger* Ersatz gestellt werden kann. Ihre gesamte Anzahlung wird auf Ihr angegebenes Konto, binnen 7 Tage, zurück überwiesen.
Regelungen:
Zu den aufgelisteten Preisen können zusätzliche Kosten für Verpflegung, Anreisekosten, Parkplatzgebühren und Gondelfahrten anfallen! Bitte entnehmen Sie ggf. diese aus der Tourenbeschreibung. Die Buchung ist erst mit Eingang Ihrer Überweisung bindend. Hierzu erhalten Sie nochmals eine Buchungsbestätigung mit allen wichtigen Informationen, sowie einer Packlisten Empfehlung. Bitte beachten Sie zudem, dass grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen, keine Kartenzahlung auf den Hütten möglich ist.
Ihr individuelles Angebot ist nur für 24h bis zu Ihrem Zahlungseingang reserviert. Erst mit Eingang Ihrer Zahlung ist Ihre Buchung bestätigt. Hierzu erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung.
Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter
Bei der Buchungsabfrage im Onlineformular bestätigen Sie, dass Sie sich in entsprechend sportlicher und gesunder Verfassung befinden, um an der Tour teilnehmen zu können. Zudem wird dringend darauf hingewiesen das entsprechendes Schuhwerk gefordert ist. Der Wanderführer wird vor Ort nochmals die gesundheitliche Verfassung der Teilnehmer abfragen und deren Ausrüstung überprüfen. Entspricht diese nicht den Anforderungen, wird und darf der Wanderführer Sie von der Tour ausschließen. Bei Ausschluss der Tourenteilnahme durch den Wanderführer, durch nicht Erfüllung der Anforderungen, wird Ihre gesamte Zahlung einbehalten. Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie den gelisteten Wanderführer gerne jederzeit per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Mit Kündigung des Vertrages durch den Wanderführer bei Ausschluss einer Person trägt Tom-a-hawk-life keine Haftung und Ausgleichsentschädigung für An- und Abreise und Parkgebühren.
Zudem wird gefordert, dass die Teilnehmer/innen zu Tages-/Tourenbeginn sich in einem nüchternen und zurechnungsfähigen Stadium befinden. Ist dies nicht der Fall, sind Sie automatisch von der Tour ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf Schadensersatz!
Krankheit oder Verletzung während einer Tour
Bei gesundheitlich verändernde Verfassung eines Teilnehmers oder Wanderführers z.B. durch Krankheit oder Verletzungen, hat der Wanderführer die Möglichkeit Sie von der weiteren Tour auszuschließen oder die Tour abzubrechen. Jedoch hat er die Aufsichtspflicht, die jeweilige/n Person/en zu einer öffentlichen oder privaten Verkehrsanbindung, sei’s Bushaltestation, Zuganbindung, Taxiverband, Gondelstation oder Abtransport durch einen Hüttenwirt zu verantworten und sicher zustellen. Die Aufsichtspflicht kann nur durch den Kunden mittels einer Schriftlichen Bestätigung gekündigt werden. Bei Ausfall des Kunden während der Tour gibt es auch hierfür keinen Schadensersatzanspruch oder Ermäßigung. Zu Ihrer Sicherheit können Sie hierfür eine Reiserücktrittsversicherung Privat abschließen. Bei Ausfall des Wanderführers während einer Tour bekommen Sie selbstverständlich die Kosten des Wandeführers anteilig*, binnen7 Tagen zurück erstattet. Bei Kündigung der Aufsichtspflicht durch den Teilnehmer, sind Sie ab dem Moment der Unterschrift nicht mehr durch Tom-a-Hawk-life abgesichert!
*keine Schlechtwetterbedingungen sind: Regen, Schnee sofern keine Lawinengefahr besteht!
* gleichwertiger Ersatz bedeutet: Es muss sich hierbei um einen ausgebildeten zertifizierten Wanderführer handeln!
* anteilig: geleistete Dienste werden regulär abgerechnet!